Bestattungsarten

Die klassischen Bestattungsarten Erd- oder Feuerbestattung sind nach wie vor die Grundlage aller Bestattungen. Auch die ganz modernen Bestattungsformen erfordern die Wahl zwischen Erd- oder Feuerbestattung. Sie können hier direkt die dazugehörigen Grabarten ansehen und deren allgemeine Modalitäten einsehen.

In Deutschland herrscht Friedhofszwang. Dies bedeutet, dass jeder Verstorbene oder seine Asche auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Dies kann auch ein entsprechend ausgewiesenes Waldstück oder Seegebiet sein. Die Beisetzung im eigenen Garten oder die Aufbewahrung der Urne Zuhause ist nicht gestattet. Friedhofsrecht ist Kommunalrecht. Das bedeutet vereinfacht, dass jede Friedhofsverwaltung für sich entscheiden darf, wer wie beigesetzt wird. Dies beinhaltet zudem die Höhe der Gebühren für die von den Friedhofsmitarbeitern erbrachten Leistungen. Sowie die Art, Größe und Beschriftung der Grabsteine. Es wird darin auch festgelegt, welche Pflanzen auf den Gräbern zugelassen sind und welche nicht. All diese Dinge werden in der Friedhofssatzung festgehalten. Jede Friedhofsverwaltung hat eigene Satzungen und Möglichkeiten. Ihre speziellen Fragen beantworten wir Ihnen gern.

Erdbestattung

Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg aus Holz. Bestattungen werden je nach Friedhof und Friedhofssatzung als Wahl- oder Reihengräber angeboten. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt in unserer Region 20 bis 30 Jahre. Bei der Wahl des Friedhofs und der Grabart liegt die Entscheidung bei den Angehörigen des Verstorbenen bzw. den Auftraggebern der Bestattung. Wenn die Erdbestattung gewählt wird, muss die Grabart festgelegt werden. Sie haben die Möglichkeit, zwischen folgenden Grabarten auszuwählen.

Erdbestattung Grabarten

Das Wahlgrab – ein individuelles Grab
Das traditionelle Grab für Särge und Urnen kann von den Hinterbliebenen ausgesucht und entsprechend der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden. Das betrifft sowohl die Gestaltung mit Gedenksteinen und Kreuzen als auch die gärtnerische Anlage. In mehrstelligen Gräbern kann auch Platz für mehrere Verstorbene eingeplant werden. Das individuelle Grab wird damit unter Umständen zu einem Ruheplatz für ganze Familien, das über Generationen weitergeführt werden kann. Der Zeitraum, für den ein Nutzungsrecht für ein solches Grab erworben wird, liegt etwa zwischen 25 und 30 Jahren und kann immer wieder verlängert werden.

Das Reihengrab
In einem Reihengrab kann immer nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Wie der Name schon aussagt, geht es der Reihe nach und es kann keine Grabstelle ausgesucht werden. Das Reihengrab ist gegenüber einem Wahlgrab in der Regel preisgünstiger. Nach Ablauf der Ruhefrist verfällt die Grabstelle und steht dem Friedhof zur Neubelegung zur Verfügung. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Reihengrab ist nicht möglich.

Rasengräber
Rasengräber bieten sich beispielsweise an, wenn die Möglichkeit zur Grabpflege nicht gegeben ist. Bei Rasengräbern übernimmt der Friedhof die Pflege der Grabstelle. Eine Bepflanzung sowie Grablaternen oder Steckvasen sind als Grabschmuck nicht zulässig. Die Ruhezeiten entsprechen denen der anderen Grabarten. In unserer Gegend gibt es zwei Formen von Rasengräbern:

  • Anonyme Rasengräber
    Der Verstorbene wird an einer anonymen Stelle bestattet. Die Teilnahme an der Beisetzung ist nicht möglich. Eine Kennzeichnung der Stelle erfolgt nicht. Die Grabstelle fällt nach Ablauf der Ruhefrist an den Friedhof zurück.
  • Rasengräber ohne eigene Pflege
    Die Beisetzung in einem Rasengrab ohne eigene Pflege erlaubt die Teilnahme. Die Kennzeichnung der Grabstelle kann durch einen eingelassenen Liegestein erfolgen, der mit dem Namen, Geburts- und Sterbedatum versehen wird. Bei diesen Rasengräbern übernimmt der Friedhof die Pflege der Grabstelle. Eine Bepflanzung sowie Grablaternen oder Steckvasen sind als Grabschmuck nicht zulässig. Die Ruhezeiten entsprechen denen der anderen Grabarten und können verlängert werden.
  • Rasengräber mit Pflanzbeet
    Rasengräber mit Pflanzbeet bestehen zu einem Drittel aus einem Pflanzbeet, das selbst gepflegt werden muss und zu zwei Dritteln aus einer Rasenfläche, die von der Friedhofsverwaltung gepflegt wird. Für diese Gräber werden überwiegend stehende Grabmale gewählt.
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Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist in vielen Kulturen bekannt. In Mitteleuropa sind Urnengräber etwa seit der Bronzezeit üblich. Vor der sogenannten Einäscherung kann eine Trauerfeier mit dem Sarg in einer Trauerkapelle oder auf einem Friedhof stattfinden, bei der die Hinterbliebenen gemeinsam mit der Familie und Freunden persönlich Abschied nehmen können. Die Trauerfeier kann ebenfalls nach der Einäscherung stattfinden. Die Urne wird dann Mittelpunkt des Abschieds.

Soll die Asche dann auf dem Friedhof beigesetzt werden, können Sie zwischen den unten stehenden Grabarten wählen. Neben den bekannten Beisetzungsmöglichkeiten in einem Grab bzw. einem Kolumbarium (Urnenwand) gibt es weitere Alternativen.

Feuerbestattung Grabarten

Urnenwahlgrab
Ein Urnenwahlgrab ist individuell und wird von den Angehörigen ausgewählt. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden.

Urnenreihengrab
Ein solches wird vom Friedhof zugeteilt, nur jeweils ein Verstorbener darf dort beigesetzt werden.

Stelen, Kolumbarium, Urnenwand
Die Grabstätte in der Urnenwand ist für eine oder mehrere Urnen möglich und wird durch eine Urnenplatte verschlossen.

Seebestattung

Diese Bestattungsart setzt eine Einäscherung vor­aus. Angehörige können bei der Beisetzung auf See teilnehmen. Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulose, Sand oder Salzstein der See übergeben. Die Übergabe erfolgt in gesondert ausgewiesenen Ge­bieten in Nord- oder Ostsee. Auf Wunsch kann die Beisetzung auch auf allen Weltmeeren stattfinden. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den nautischen Daten des Beisetzungsortes.

Alternative: Baumbestattung

Die Baumbestattung ist eine relativ neue Bestattungs­art. Sie bietet naturverbundenen Menschen eine bislang nicht da gewesene Alternative. Die Asche wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Das kann ein ei­gens dafür neu gepflanzter Baum sein, oder auch ein bereits bestehender. Die Unternehmen Friedwald und Ruheforst haben sich auf die Baumbestattung spezialisiert.

Alternative: Alpenbestattung, Almwiesenbestattung, Bergbachbestattung, Felsbestattung

Diese Bestattungen gehören zu den ungewöhnlicheren Beisetzungsarten, die wir in der Schweiz durchführen. Die Alpenbestattung kann das Verstreuen der Asche auf einer Almwiese bedeuten oder die Einstreuung in einen Bergbach. Bei der Felsenbestattung wird die Asche unter der Grasnarbe an einem sogenannten Gemeinschaftsfelsen eingebracht, oder, falls gewünscht, an einem von Ihnen ausgesuchten, persönlichen Familienfelsen. Allen Varianten ist gemeinsam, dass sie in der Alpenregion durchgeführt werden.

Alternative: Anonyme Bestattung oder Verstreuung der Asche

Die anonyme Feuerbestattung setzt eine Einäscherung voraus. Die spätere Beisetzung in einer Urne findet dann auf einem Gemeinschaftsgrabfeld auf einem Friedhof statt. Auch eine Seebestattung kann anonym durchgeführt werden. Den Angehörigen ist es in der Regel nicht möglich, an der Beisetzung teilzunehmen. Das Grabfeld, auf dem die Beisetzung der Urne vollzo­gen wird, ist bekannt und wird vom Friedhofsträger gegenüber Anfragenden bekannt ge­geben. Die genaue Stelle wird jedoch nicht genannt.

Im Ausland kann die Asche auch ausgestreut werden, so zum Beispiel in Luxemburg oder auch in der Schweiz auf einer Almwiese oder in einen Bergbach.

Alternative: Diamantbestattung

Die sogenannte Diamantbestattung setzt ebenfalls die Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die Entstehungsbedingungen für Edelsteine werden so nachgestellt, dass aus dem in der Asche enthaltenen Kohlenstoff ein einzigartiger Diamant entsteht, der auch als Schmuck getragen werden kann. Diese Bestattungsform bietet damit eine besondere Art der Trauerbewältigung. Die für die Schaffung des Diamanten nicht benötigte Asche kann wie bei der Feuerbestattung beigesetzt werden.

Alternative: Die Urne mit nach Hause nehmen

Nach gültigem Bestattungsrecht ist es in Deutschland nicht erlaubt, eine Urne zu Hause aufzubewahren oder dort zu bestatten. Der sogenannte Friedhofszwang verlangt eine Bestattung auf einem ausgewiesenen Friedhof. Im benachbarten Ausland (z. B. in den Niederlanden) gibt es diese Regelung so nicht. Hier dürfen Angehörige frei entscheiden, an welchem Ort die Asche ihrer Verstorbenen aufbewahrt werden soll. Sobald die Asche allerdings nach Deutschland gebracht wird, muss sie bestattet werden.

Alternative: Luftbestattung

Als weitere Alternative bietet sich eine Bestattung per Hubschrauber oder Heißluftballon an. Auch hier können die Angehörigen in Hubschrauber oder Ballon dabei sein.

Der Verstorbene wird zuvor verbrannt, seine Asche wird nach einer kurzen Zeremonie ausgestreut. Wie auch bei der Seebestattung muss hierfür eine Willenserklärung und eine behördliche Genehmigung vorliegen.

Haben Sie weitere Fragen zu diesen und anderen Möglichkeiten – keine Scheu – fragen Sie uns!