Im Trauerfall

Hier eine Liste der wichtigsten Punkte, die als Erstes im Trauerfall zu erledigen und zu bedenken sind:

  • Nehmen Sie Kontakt zu dem Hausarzt des Verstorbenen auf, wenn der Tod eingetreten ist. Der Arzt stellt daraufhin die Todesbescheinigung aus.
  • Benachrichtigen Sie uns, um die Überführung des Verstorbenen zu veranlassen. Das schleswig-holsteinische Bestattungsrecht erlaubt den Verbleib des Verstorbenen im Hause für höchstens 36 Stunden. Dies ist abhängig vom Zustand des Verstorbenen, sowie den örtlichen Gegebenheiten und der Wetterlage.
  • Kontaktieren Sie uns für die Planung, Organisation und allen weiteren anfallenden Arbeiten um die Trauerfeier. Auf der Seite Kontakt finden Sie unsere Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Folgende Unterlagen müssen im Trauerfall zusammengetragen werden:

  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des letzten Ehepartners oder das Familienstammbuch
  • Scheidungsurteil, falls vorhanden
  • Personalausweis
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Grabbrief, falls ein Grab vorhanden ist
  • letzte Mitteilung über Rentenerhöhung der LVA oder BfA
  • Mitteilungen über Zusatz- oder Betriebsrenten z. B. VBL – Karlsruhe
  • Änderungsbescheid vom Lastenausgleichsamt
  • Lebensversicherungsscheine oder Nachweise über Mitgliedschaft bei einer Sterbekasse
  • Schwerbehindertenausweis
  • Adressen für die Trauerbriefe zusammenstellen
  • Personenzahl für die Kaffeetafel abschätzen
  • den Arbeitgeber vom Todesfall verständigen
  • weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen

Stirbt ein Angehöriger im Pflegeheim oder Krankenhaus, kümmert sich das Pflegeheim oder das Krankenhaus um die Todesfeststellung durch einen Arzt. Sie können jedoch das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens immer frei wählen.